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Abgemahnt Wir sind im Oktober 2009 abgemahnt worden. Ob Abmahnungen Fluch oder Segen sind, darüber lässt sich streiten. Dass Abmahnen eine finanziell sehr lukrative Einnahmequelle für Anwälte und Vereine ist kann keiner bestreiten. In unserem Fall hatten wir für unsere Online-Hausapotheke ein paar Empfehlungen herausgegeben wie z.B. „Arnika hilft bei Beulen und Verletzungen“ und „Chamomilla hilft bei Zahnungsbeschwerden, wenn eine Wange rot und die andere blass ist“. Auch schrieben wir, dass „die Homöopathie bei Schreibabys erfolgreich angewendet“ werden kann. Auch dieser Satz unzulässig und wir distanzieren uns natürlich hiervon ausdrücklich! Auch haben wir zu unserer Testmethode ein paar Erklärungen geschrieben. Auch das müssen wir zurückziehen und verweisen auf das persönliche Gespräch mit uns und vielleicht auch die Mund-zu-Mund-Propaganda. Denn es gilt: wer heilt hat recht.
Der Beigeschmack Einen Beigeschmack dieser Abmahnung, die einen 5-stelligen (!) Streitwert hatte, war die Zeit ihres Auftretens. Die Schweinegrippe und die Medienpropaganda war zu dieser Zeit auf ihrem Höchstpunkt angelangt. Es wurden Falschinformationen verbreitet, wie wir es nur selten in der Medizinhistorie kennen. Das Ziel war für viele Menschen (und auch Mediziner) durchschaubar: möglichst viel Umsatz mit Angstszenarien zu betreiben. Wenn Milliarden winken kann ungeheuerliches passieren. Wir wissen leider, dass auf der anderen Seite gerade die Alternativen Heilmethoden geradezu diffamiert werden. Nicht zuletzt durch solche Abmahnungen.
Angebot nur für Fachkreise Seit einiger Zeit beschäftigen wir uns mit der radiästhetischen Testung von homöopathischen Mitteln. Gerade bei kleinen und sehr kleinen Kindern versagt die Homöopathie einfach, weil es zu wenig Symptome gibt. Auch kennt jeder Therapeut Fälle, in denen das richtige Mittel nicht gefunden wird. Manchmal über ein oder 2 Jahre nicht.
Es gibt Testverfahren, die schon lange in der Komplementärmedizin etabliert sind, wie zum Beispiel die Kinesiologie. Messinstrument ist hier der Mensch. Auch gibt es abstimmbare Antennen und auch nicht abstimmbare Tensoren oder Einhandruten. Besonders die abstimmbaren Antennen sind ein unschätzbares Werkzeug in der Radiästhesie. Wir haben die Technik für uns optimiert und geben dieses Wissen in Form von Tagesseminaren weiter. Achtung: die Seminare sind nur für Fachkreise, also Heilpraktiker und Ärzte bestimmt. Um entsprechenden Nachweis wird gebeten. Weitere Informationen gibt es gerne auf Anfrage.
Interner Bereich Wir haben einen internen Bereich eingerichtet. Der Benutzername ist “Gast”. Das Passwort bekommen Sie als Patient, Kunde oder Kursteilnehmer gerne auf Anfrage.
Ein Tipp an unsere Kollegen: Bitte lassen Sie Ihre Veröffentlichungen prüfen. Sehr schnell ist man mit dem Gesetzt zum unlauteren Wettbewerb in Konflikt. Ein Beispiel hierzu: Gibt eine Arztpraxis an, die Praxis „sei in der Kirchgasse 5, Parkplätze sind vorhanden“ ist das bereits ein Verstoß, da mit einem Parkplatz geworben wird und dies einen Wettbewerbsvorteil darstellt. Selbst ein Foto auf der Website im weißen Kittel kann als Verstoß gesehen werden. Ein weiterer Fallstrick ist das Arzneimittelwerbegesetz. Schneller als man denkt werden allgemeingültige Informationen, wie man sie in jedem Apothekenheftchen liest, zum Fallstrick.
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